AGB für die offenen Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen

Die nachstehenden AGBs gelten für Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Specials…) von folgenden Veranstaltern:

  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Graz (AT),
  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Zweigniederlassung Lenzburg (CH)

im Folgenden Trigon Entwicklungsberatung oder Trigon-Veranstalter genannt.
Andere Veranstalter:
Bei Veranstaltungen von anderen Veranstaltern sind deren AGBs zu berücksichtigen und gültig.

1. Buchung

Nach Eingang des unterschriebenen Buchungsformulars per Post oder Fax oder nach einer verbindlichen Online-Buchung erhält der/die Teilnehmer/in eine schriftliche Buchungsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Steht kein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung, wird der/die Teilnehmer/in verständigt. Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung durch Trigon Entwicklungsberatung für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.

Bei Veranstaltungen mit einem Teilnahmebetrag über EUR 1.000 (exkl. MwSt.) bzw. CHF 1.500 (exkl. MwSt.) ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die Buchung zur Veranstaltung online erfolgt sein und somit keine Unterschrift vorweisen, sendet Trigon Entwicklungsberatung ein E-Mail mit den online angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die Teilnehmer/in, mit der Bitte um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per Fax oder Post bei Trigon Entwicklungsberatung einlangen. Ist dies erfolgt, erhält der/die Teilnehmer/in eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, kommt der Vertrag mit Zusendung der Buchungsbestätigung unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die dem/der Teilnehmer/in im Vorhinein bekannten Vorkenntnisse von Trigon Entwicklungsberatung überprüft und anerkannt werden

Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens Trigon Entwicklungsberatung verschoben oder abgesagt werden, werden die Teilnehmer/innen umgehend – spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon Entwicklungsberatung nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnahmebetrages verpflichtet.

Im Falle zwingender Verhinderung des/der Veranstaltungsleiters/in hat Trigon Entwicklungsberatung das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als Veranstaltungsleiter/in zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/in auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.

Die Hotelreservierung, sofern (für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen und somit) in der Veranstaltungsausschreibung angeboten, wird von Trigon Entwicklungsberatung an das Veranstaltungshotel weitergeleitet. Sollte der/die Teilnehmer/in anderweitig übernachten, so ist Trigon Entwicklungsberatung darüber zu informieren und der/die Teilnehmer/in wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.

Der/die Teilnehmer/in erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß der Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Die Originalrechnung wird einmalig an die von Ihnen genannte E-Mailadresse gesendet. Ein nochmaliger Versand elektronischer Rechnungen kann gemäß UStG nur in Form eines Duplikats erfolgen. Der Teilnahmebetrag ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Buchung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannte Teilnahmebetrag beinhaltet in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Nicht im Veranstaltungspreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Tagespauschale, die der/die Teilnehmer/in bitte direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und Abreise.

Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon Entwicklungsberatung an die Qualifikation der Referent/innen stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.

Stornierungen werden von Trigon Entwicklungsberatung grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist Trigon Entwicklungsberatung berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Buchung entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon Entwicklungsberatung zurück zu geben.

Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 100% des Teilnahmebetrages fällig. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die Ersatzteilnehmer/in seitens Trigon Entwicklungsberatung erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

Eventuelle Stornokosten des Hotels sind von dem/der Teilnehmer/in zu bezahlen.

Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere per Fax, steht dem/der Teilnehmer/in, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können), ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die Teilnehmer/in mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den Trigon-Veranstalter informieren. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die (schriftliche) Rücktrittserklärung ist an den jeweiligen Trigon-Veranstalter zu richten.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt der Trigon-Veranstalter alle von dem/der Teilnehmer/in erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die Teilnehmer/in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der/die Teilnehmer/in verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie dem Trigon-Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem er/sie den Trigon-Veranstalter unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Zur effizienten Durchführung der Veranstaltungen und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer/innen begrenzt.

Darüber hinaus weist Trigon Entwicklungsberatung darauf hin, dass veranstaltungsabhängig – im Einzelfall – die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – abhängig ist.

Soweit im Rahmen der Veranstaltung Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Trigon Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H. vorbehalten.

Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von Trigon Entwicklungsberatung elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die Teilnehmer/in kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalters.

MEDIATHEK
Videos, Bücher, Podcasts
Zur Mediathek
TRIGON DIPLOM-LEHRGANG COACHING
Die berufsbegleitende Coaching-Ausbildung. 1 Jahr, 8 Module. Vielfach akkreditiert und ausgezeichnet.

Zürich

NÄCHSTER START

20.03.2025

Salzburg

NÄCHSTER START

14.03.2025

Wien

NÄCHSTER START

27.03.2025

To top
beratung